Für die Sicherung des öffentlichen Verkehr
Im Rahmen der Leistungsüberprüfung 17 brachte die FDP zur Kompensation von nicht vorgenommenen Kürzungen eine Reduktion der Einzahlungen in den Verkehrsfonds während drei Jahren ein. Diese Reduktion ist verkraftbar, da der Fonds genügend Mittel aufweist und alle geplanten Verkehrsprojekte finanziert werden können. Zudem ist seit der FABI-Vorlage der Bund für die Finanzierung der Schieneninfrastruktur zuständig (z.B. 4. Gleis Bahnhof Stadelhofen). Mit dem Ja zur Änderung des Personenverkehrsgesetzes folgten die Delegierten der Kantonsratsfraktion und bekennen sich zu sicheren Finanzen und einem leistungsfähigen ÖV
Schaffung von Gerechtigkeit für Unternehmen im Kanton Zürich
Zürcher Firmen und KMU sind beim Verkauf von Immobilien gegenüber Unternehmen in anderen Kantonen benachteiligt, da sie Betriebsverluste nicht mit dem Wertzuwachs der Liegenschaften verrechnen können. Die AL will mittels Referendum beim status quo bleiben, obwohl alle anderen Kantone eine solche Verrechnung bereits zulassen. Es ist ungerecht, Zürcher Firmen und KMU zu bestrafen, welche sich über Liegenschaftsverkäufe sanieren oder den Betrieb aufrechterhalten wollen.
Zudem liegt der Kanton Zürich bei der Gewinnbesteuerung bereits rund 10% höher als z.B. die Kantone Luzern oder Zug und im interkantonalen Ranking belegt der Kanton Zürich einen der hintersten Plätze. Gesamthaft betrachtet hat der Kanton Zürich in den letzten 10 Jahren gemäss dem Ressourcenindex des Bundes über 6% an wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit verloren, während andere Kantone wie z.B. Schwyz oder Obwalden zweistellig zugelegt haben. Vor diesem Hintergrund will die FDP einen weiteren Wettbewerbsnachteil für den Kanton Zürich ausbügeln.