Stationäre und ambulante Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) werden im heutigen System unterschiedlich finanziert. Eine ambulante Behandlung erfolgt vollumfänglich zulasten der Krankenversicherer. Wird eine Behandlung jedoch stationär durchgeführt, muss der betroffene Kanton 55% übernehmen. Dies führt zu Fehlanreizen und Kostenverschiebungen. Weder für Leistungserbringer noch Krankenversicherer gibt es bei der aktuellen Handhabung der Finanzierung einen Anreiz, vermehrt Leistungen in den ambulanten Bereich zu verschieben, obschon dies aus gesamtwirtschaftlicher Sicht zu Kostenreduktionen führen würde.
Die angestrebte Vereinheitlichung von stationär und ambulant stellt unter anderem auch sicher, dass die vermehrte Auslagerung von medizinischen Leistungen in Spitalambulatorien und Arztpraxen die Prämien der Krankenpflegeversicherungen nicht überproportional in die Höhe treibt und damit alle Versicherten und den Staat (individuelle Prämienverbilligung) zusätzlich belastet. «Es gilt nun, so schnell wie möglich nur die Vereinheitlichung der Finanzierung herbeizuführen. Es spricht alles dafür, die vorliegende Vorlage nicht unnötig zu überladen und sich erst in einem zweiten Schritt über die Integration der Pflegekosten zu beraten.», führt Linda Camenisch, Kantonsrätin und Mitglied der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit aus.