Positionen Bildung

Das Zürcher Bildungssystem wird durch höhere Kosten aufgrund der sozialen Heterogenität der Schüler/innen, einer hohen Anzahl Studierender auf der Tertiärstufe sowie durch teure Schulhausbauten als Folge der übertriebenen Anforderungen der öffentlichen Hand herausgefordert. Die FDP verlangt deshalb, dass Schüler/innen gemäss Begabungen gefördert werden – insbesondere die leistungsstarken -, dass in der Volksschule Tagesschulen angeboten oder ausgebaut werden, dass das duale Bildungssystem gestärkt, die Autonomie der Hochschulen ausgebaut und die Studierenden höhere Gebühren bezahlen.

Herausforderungen

  • Die Kosten für Unterricht, Integration und Schulinfrastruktur wachsen, weil die soziale Herkunft und die Nationalität der Kinder immer heterogener werden
  • Erhalt der Bildungsqualität auf allen Stufen und Stabilisierung der Kosten
  • Arbeitsmarktgerechte Balance zwischen Berufslehre, Berufsmaturität und Maturität
  • Die Stärkung der Berufsmaturität als primärer Weg zu den Fachhochschulen
  • Die wachsende Studierendenzahl, das veränderte Studienangebot und die Erschliessung neuer Forschungsfelder
  • Steigende Kosten beim Schulhausbau durch übertriebene Anforderungen der öffentlichen Hand


Forderungen

Volksschulen

  1. Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder und unterstützen sie in schulischen Fragen; insbesondere sind die Eltern dafür verantwortlich, dass ihre Kinder bis zum Eintritt in die Schule mit der deutschen Sprache vertraut sind.
  2. Das HarmoS-Konkordat gilt. Während die Fremdsprachen nicht weiter abgebaut werden dürfen, sollen die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik), Staatskunde und Wirtschaftsfächer stärker in den Unterricht einfliessen. Eine starke Berufswahlvorbereitung führt zu guten Berufs- und Laufbahnentscheiden.
  3. Kinder müssen entsprechend ihren Fähigkeiten, Begabungen und Leistungen gefördert werden – das gilt auch für leistungsstarke Kinder
  4. Die administrative Belastung der Lehrpersonen ist im Hinblick auf ihre Kernaufgabe (Unterricht!) zu reduzieren, indem sie von Schulleitungen und Schulpflegen unterstützt werden. Bei der Integration von Schülerinnen und Schülern in ordentliche Volksschulklassen ist neben dem Wohl des einzelnen Kindes auch jenes der Klasse als Ganzes zu berücksichtigen. Gemeinden und Schulen müssen Gestaltungsspielraum insbesondere im organisatorischen Bereich – unter anderem für schul- und gemeindeübergreifende Lösungen – erhalten (zum Beispiel in der Zusammenarbeit mit Privat- und Tagesschulen).
  5. Die Konzeption und Herstellung der Lehrmittel ist (auf der Basis des Lehrplans 21) mit andern Kantonen zu koordinieren. Dazu gehört der innovative Einsatz neuer Technologien. Unterrichtsmittel sollen kosteneffizient und nachfrageorientiert bereitgestellt werden.
  6. Gemeinden sollen Tagesschulen mit innovativen Lösungen ausbauen.


Berufsbildung und Gymnasien

  1. Das duale Bildungssystem ist zu stärken.
  2. Das Niveau der Maturität ist durch eine Neudefinition von Anforderungen und Lehrinhalten hochzuhalten. Dadurch soll die Maturitätsquote nicht weiter steigen.
  3. Die Maturität muss die Hochschulreife in den vier Säulen Deutsche Sprache, Mathematik, Naturwissenschaften und erste Fremdsprache sicherstellen. Gymnasien sollen ihren Spielraum nutzen, um die Kosten zu senken, zum Beispiel durch massgeschneiderte Klassengrössen, Lehrerzentrierung versus Selbstorganisation oder, indem sie mit andern Gymnasien kooperieren und ihre Angebote abgleichen.
  4. Die Verwaltung muss sich bei externen Evaluationen, übergreifenden Projekte, aufwändigen Umfragen, langen Berichten und zeitraubenden Listen rigoros beschränken auf Fälle mit unbestreitbarem Nutzen; denn alle diese Ressourcen fehlen beim Kerngeschäft.
  5. Die Berufsmatura als echte Alternative zur gymnasialen Matura positionieren (eventuell mit Finanzierung aus dem Berufsbildungsfonds).
  6. Um die Berufsmatura 1 zu stärken, sind mehr Anreize für die Ausbildner zu schaffen.
  7. Die Schulzeiten sind flexibel anzupassen (zum Beispiel am Anfang der Lehre mehr Stunden und gegen Schluss weniger, saisonale Arbeitsspitzen in der Praxis berücksichtigen).
  8. Die Berufsausbildung ist eine Integrationschance für Jugendliche mit Migrationshintergrund.


(Fach-)Hochschulen und Universität

  1. Die (Fach-)Hochschulen und Universität erhalten eine grösstmögliche Autonomie und erfüllen ihre Aufträge in eigener Verantwortung. Damit ist ihre Leitung unabhängig und effizient, die Qualität entspricht den hohen Anforderungen der nationalen und internationalen Akkreditierungsagenturen.
    1. Die Bildungsbürokratie und das Bildungscontrolling auf allen Stufen sind abzubauen und den Hochschulen ist mehr Autonomie zu geben.
    2. Die finanzielle und inhaltliche Autonomie der (Fach-)Hochschulen und Universität ist zu stärken. Gleichzeitig sind klare Zielvereinbarungen mit den Hochschulen zu formulieren. Dazu zählen Akkreditierungen, die internationalen Standards entsprechen.
    3. Die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Zürcher (Fach-)Hochschulen und Universität ist zu fördern. Dazu braucht es gesetzliche Voraussetzungen, damit neue ergänzende Finanzierungsformen gefunden werden können. Private und öffentliche Hochschulen im Kanton Zürich sollen gleich lange Spiesse beim Zugang zu Ressourcen und der Anerkennung erhalten.
  2. (Fach-)Hochschulen und Universität bilden Studierende für den Bedarf der Wirtschaft und Gesellschaft aus. Sie berücksichtigen die Rückmeldungen des Arbeitsmarktes und des Forschungsstandortes Zürich bei der Ausrichtung ihrer Bildungsgänge.
  3. Für die internationale Spitzenforschung sollen durch Abbau von regulatorischen Eingriffen (zum Beispiel betreffend Wissenschaftler aus Drittstaaten) im Kanton Zürich attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden. Fachhochschulen fokussieren auf angewandte Forschung, universitäre Einrichtungen auf Grundlagenforschung
  4. Studierende sollen mittels Erhöhung der Studiengebühren zu einer effizienten Studiengestaltung geführt werden und damit einen adäquaten Beitrag an die Kosten leisten.